Häufige Fragen (FAQs)
ANMELDUNG, ERSTKONTAKT, BEHANDLUNGS-VORAUSSETZUNGEN
Nehmen Sie neue Patienten auf?
Ja, gerne! Herzlich willkommen.
Wie melde ich mich an?
Einfach anrufen oder direkt online den nächsten freien Termin buchen (über die Plattform doctena). Weitere Details zur Kontaktaufnahme hier.
Und wie lange dauert es bis zum ersten Termin?
Wenn Sie auf doctena.de keinen zeitnahen freien Termin finden und es dringlich ist, wenden Sie sich bitte per Email oder telefonisch an uns; wir versuchen dann je nach Situation einen Zusatztermin anzubieten.
Ich bin privat krankenversichert bzw. beihilfeberechtigt. Gibt es weitere Voraussetzungen?
Nein, nur unseren Behandlungsvertrag und die Datenschutzbestimmungen (Details hier).
Die fachärztlich-psychiatrische Behandlung wird von den Kostenträgern i.d.R. unproblematisch erstattet, für die reine Psychotherapie hingegen kommt es auf Ihre Versicherungsbedingungen an (bitte mit Ihrer Kasse klären).
Alle fachärztlichen Termine bei Prof. Freudenmann sind *ohne* Genehmigung bei der Krankenkasse möglich (es zählt alleine die medizinische Notwendigkei)t, wir brauchen *keine* Antragsunterlagen für eine ambulante Therapie. Die Termine sind auf 30 min ausgelegt. Längere Termine (60 min) können ab 1.10.2024 sowohl als Erstuntersuchung und auch als Verlaufstermin nur auf der Basis einer sog. gesonderten Honorarvereinbarung angeboten werden (siehe Downloads); die Kosten dafür werden vond en meisten, aber nicht allen privaten Krankenversicherungen erstattet (je nachdem bis zu welchem Steigerungsfaktor Ihr Tarif die fachärztliche Behandlung abdeckt).
In der psychologischen Psychotherapie bei Frau Stremlow sind die ersten 5 Termine die sog. probatorischen Sitzungen und benötigen ebenfalls *keine* Genehmigung, alle weiteren Termine aber schon oder zumindest eine Anzeige. Und dies ist bei jeder privaten Versicherung und zudem jedem Tarif anders. In der Regel machen wir eine sog. Kurzzeittherapie für 24 Stunden, die nur angezeigt werden muss, und keine sog. Langzeittherapie (mit 60+x Stunden).Bitte sprechen Sie daher für eine ambulante Psychotherapie mit Ihrer Kasse und ggf. Beihilfestelle. Ob die Kosten für die probatorischen Sitzungen und sich die Folgetermine zu 100% übernommen werden oder nicht hängt letztlich von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Die 60 min Termine in der psychologischen Psychotherapie benötigen *keine* zusätzliche Honorarvereinbarung.
Für alle Hintergrundinformationen empfehlen wir www.privatpatient.de.
Ich bin gesetzlich versichert. Was nun?
Wir behandeln auch viele nicht privatversicherte Patienten. Sie kommen in diesem Fall als sog. Selbstzahler zu uns! Mehr zu den Kosten siehe unten.
Die häufigsten Gründe als Selbstzahler zu uns zu kommen sind:
- der Wunsch nach hoher Behandlungsqualität
- (überhaupt) einen (zeitnahen) Termin zu bekommen
- genug Zeit beim Gespräch zu bekommen, gerade bei komplexen oder persönlichen Themen (Erstgespräch von 30 min oder auf Wunsch 60 min)
- immer freie Parkplätze direkt vor der Tür und kurze Wartezeiten bei den Terminen
- besondere Diskretion und
- gerade dass weder die gesetzliche Krankenkasse noch eine andere Versicherung oder selbst jemand von der Behandlung hier erfährt.
Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?
1. Sofern vorhanden: Krankenkassenkarte, aktuelle Medikationsliste (alle Medikamente, Pflaster, Sprays etc.), etwaige Vorbefunde: (psychiatrische) Arztberichte, Labor (z.B. Schilddrüsenwerte), Bildgebung vom Kopf (Kernspintomographie/MRT, Computertomographie/CT).
2. idealerweise schon ausgefüllt unseren privatärztlichen Behandlungsvertrag
KOSTEN, ABRECHNUNG ETC.
Wie wird die Rechnung gestellt?
Wie in jeder Privatpraxis nach der sog. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und zwar mit Hilfe der privatärztlichen Abrechnungsservice PAS Dr. Hammerl in Nördlingen (Ansprechpartner).
Der Aufbau von Arztrechnungen für Privatpatienten und Selbstzahler im allgemeinen wird hier erklärt.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen und werden diese übernommen?
a) Für die fachärztliche Diagnostik und Therapie bei Prof. Freudenmann werden die GOÄ Ziffern 801 und 806 angesetzt; diese sind *nicht* vorab genehmigungspflichtig.
- Für ein Erstgespräch von 30 min und Verlaufstermine dieser Länge kommen wir i.d.R. auf Kosten von 102 Euro (Steigerung auf den 3,5fachen Satz, mit Begründung), mit einem ausführlichen Facharztbericht i.d.R. auf 128,52 Euro, evtl. plus weitere Kosten für Atteste, Bescheinigungen, Formulare und z.B. Medikationspläne.
- Die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe ist i.d.R. unproblematisch. Wenn Sie gesetzlich versichert sind. kommen Sie selbst dafür auf (als Selbstzahler). Die Kosten sind dabei gleich.
- Sollten Sie hingegen ein langes Erstgespräch und/oder Verlaufstermine über 60 min wünschen (buchen), belaufen sich die Kosten auf 153 Euro (GOÄ 801 und 806, je 5,25facher Satz, mit sog. abweichender / gesonderter Honorarvereinbarung), mit einem ausführlichen Facharztbericht i.d.R. auf 179,52 Euro, evtl. plus weitere Kosten für Atteste, Bescheinigungen, Formulare, Medikationspläne. Ein derart langer Termin ist in der GOÄ nicht vorgesehen. Wegen der Steigerung über den 3,5 fachen Satz, ist nach der GOÄ eine eine sog. gesonderte/abweichende Honorarvereinbarung (§2) erforderlich (siehe Downloads). Je nach Ihrem Tarif werden dann die Kosten weiter voll oder auch nur teilweise (z.B. gedeckelt beim 3,5fachen Satz) erstattet. Sie können diese Option auch als Selbstzahler nutzen.
b) Für die Psychotherapie setzen wir für Erstgespräche/Probatorik und die Verhaltenstherapie die GOÄ Ziffer 870 an (mit Steigerung auf den 3,5fachen Satz, Kosten 153 Euro). Die ersten 5 sog. probatorischen Sitzungen sind ohne Antrag möglich und werden i.d.R. problemlos erstattet. Alle weiteren Termine werden nur auf Anzeige oder Antrag erstattet. In der Regel beginnen wir mit einer Kurzzeittherapie über 24 h, die meist nur angezeigt werden muss. Bitte fragen Sie Ihrer Krankenversicherung und lassen Sie sich die erstattungsfähigen Leistungen genau benennen (Zahl der Sitzungen pro Jahr, Steigerungsfaktor etc.). Hier ist jeder Tarif in der privaten Krankenversicherung anders. Es kann auch sein, dass z.B. nur ein Teil erstattet wird (z.B. der GOÄ 870 zum 2,3fachen Satz, also 100,56 Euro). Bei manchen Tarifen ist die Erstattung sogar ausgeschlossen (weitere Details unten). Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Kasse die Kosten aus unserer Praxis *nicht*, Sie können uns aber als Selbstzahler in Anspruch nehmen, zu denselben Bedingungen.
Die 60 min Termine in der psychologischen Psychotherapie erfordern *keine* zusätzliche Honorarvereinbarung.
Bei weiteren Leistungen wie Bescheinigungen, Attesten, ausführlichen Arztberichten, biographischer Anamnese, standardisierter Diagnostik etc. können Kosten dazu kommen, wobei auch hier die GOÄ zur Anwendung kommt.
PSYCHIATRISCHE und PSYCHOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNG
Sind Sie Psychiater oder Psychotherapeut?
Beides. Prof. Freudenmann ist approbierter Arzt, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, damit also "Psychiater" und "ärztlicher Psychotherapeut" (im Unterschied zum "Psychologen" oder "psychologischen Psychotherapeuten").
Frau Stremlow hingegen ist psychologische Psychotherapeutin.
Die Besonderheit ist, dass Sie bei uns beiden behandelt werden können, also eine fachärztliche und psychologisch-psychotherapeutische Therapie aus einer Hand erhalten können (wie sonst nur in einer Tagesklinik oder stationär!)
Verschreiben Sie auch Medikamente/Psychopharmaka?
Ja, aber nur wenn dies nötig und sinnvoll ist. Die Anwendung von Medikamenten erfolgt immer nach genauer Aufklärung und gemeinsamer Abwägung. Und wir setzen Medikamente auch ab, wenn sie nicht 'funktionieren', Nebenwirkungen auftreten oder ein Absetzversuch indiziert ist. Teilweise kommen auch pflanzliche Stoffe in Betracht (mit Ausnahme von medizinischem Cannabis).
Die Verordnung erfolgt durch Prof. Freudenmann als Facharzt, nicht Frau Stremlow.
Die psychiatrische Medikation ist übrigens besser als ihr Ruf und in der Wirkung nicht schlechter als viele "internistische" Medikamente (Studie von Leucht et al. Br J Psychiatry 2012).
Können Sie auch "krank schreiben" (=eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen)?
Ja, natürlich! In unserer Facharztpraxis geht dies auch ohne Überweisung vom Hausarzt. Dies gilt nur für Prof. Freudenmann, nicht Frau Stremlow.
Machen Sie auch Psychotherapie und wird diese von den privaten Kassen "übernommen"?
Natürlich, aber hier muss man differenzieren.
Bei jedem Patienten kommen verhaltenstherapeutisch psychotherapeutische Elemente zum Einsatz. Dabei hilft uns, dass wir mehr Zeit haben als in einer "Kassenpraxis". Also bekommt jeder "Psychotherapie".
Bei manchen Patienten arbeiten wir rein psychotherapeutisch, d.h. ohne Medikation und mind. 50 min pro Sitzung. Im Normalfall übernehmen die privaten Krankenversicherungen oder die Beihilfe die Kosten für diese ambulante Psychotherapie.
zur Frage der Kosten-Erstattung der Psychotherapie: s.o.
Machen Sie Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie?
Wir arbeiten nach dem Konzept der kognitiven Verhaltenstherapie (VT), englisch cognitive behavioral therapy (CBT). Die Psychoanalyse oder Tiefenpsychologie hat ein andere Theorie und Praxis.
Auch Psychotherapie hat übrigens Risiken und Nebenwirkungen (Studie von Schermuly-Haupt, Linden & Rush 2018), und sie ist auch nicht immer angezeigt (bei manchen psychischen Störungen oder bestimmten Lebensumständen). Wir besprechen dies immer persönlich und treffen Entscheidungen über die geeigneten Therapieverfahren gemeinsam.