Häufige Fragen (FAQs)
ANMELDUNG, ERSTKONTAKT, BEHANDLUNGS-VORAUSSETZUNGEN
Nehmen Sie neue Patienten auf?
Ja, gerne! Herzlich willkommen.
Wie melde ich mich an?
Einfach anrufen oder direkt online den nächsten freien Termin buchen (über die Plattform doctena). Weitere Details zur Kontaktaufnahme hier.
Und wie lange dauert es bis zum ersten Termin?
Wenn Sie auf doctena.de keinen zeitnahen freien Termin finden und es dringlich ist, wenden Sie sich bitte per Email oder telefonisch an uns; wir versuchen dann je nach klinischer Situation und unseren Möglichkeiten einen Zusatztermin anzubieten.
Ich bin privat krankenversichert bzw. beihilfeberechtigt. Gibt es weitere Voraussetzungen?
Nein, nur unseren Behandlungsvertrag und die Datenschutzbestimmungen (Details hier).
Die fachärztlich-psychiatrische Behandlung wird von den Kostenträgern i.d.R. unproblematisch erstattet, für die Psychotherapie hingegen kommt es auf Ihre Versicherungsbedingungen an (s.u.).
Alle fachärztlichen Termine bei Prof. Freudenmann sind ohne Genehmigung bei der Krankenkasse möglich (es zählt alleine die medizinische Notwendigkeit). Die Termine sind auf 30 min ausgelegt. Längere Termine (60 min) können ab 1.10.2024 sowohl als Erstuntersuchung und als Verlaufstermin nur mit einer sog. gesonderten Honorarvereinbarung angeboten werden (siehe Downloads); die Kosten dafür werden von den meisten, aber nicht allen privaten Krankenversicherungen erstattet (je nachdem bis zu welchem Steigerungsfaktor Ihr Tarif die fachärztliche Behandlung abdeckt).
In der psychologischen Psychotherapie (Frau Stremlow, Frau Köber) sind die ersten 5-6 Termine die sog. Psychotherapeutische Sprechstunde/probatorischen Sitzungen und benötigen ebenfalls keine Genehmigung, alle weiteren Termine aber zumindest eine Anzeige (Kurzzeittherapie, weitere 24 Termine) oder gar eine Genehmigung (Langzeittherapie, 60+X Termine). Allerdings sind die Details bei jeder privaten Versicherung und jedem Tarif anders. Wir beginnen die Psychotherapie als sog. Kurzzeittherapie für 24 Stunden; diese muss nur bei den Kostenträgern mit einem von uns bereits für Sie vorbereiteten Schreiben angezeigt werden. Bitte sprechen Sie aber in jedem Fall mit Ihrer Kasse und ggf. Beihilfestelle unter dem Stichwort "Kurzzeittherapie". Ob die Kosten für die probatorischen Sitzungen und die Folgetermine zu 100% übernommen werden oder nicht hängt letztlich aber von Ihren Versicherungsbedingungen ab.
Für alle Hintergrundinformationen empfehlen wir www.privatpatient.de.
Ich bin gesetzlich versichert. Was nun?
Wir behandeln auch viele nicht privatversicherte Patienten. Sie kommen in diesem Fall als sog. Selbstzahler zu uns! Mehr zu den Kosten siehe unten.
Die häufigsten Gründe als Selbstzahler zu uns zu kommen sind:
- der Wunsch nach hoher Behandlungsqualität
- (überhaupt) einen (zeitnahen) Termin zu bekommen
- genug Zeit beim ärztlichen Gespräch zu bekommen, gerade bei komplexen oder persönlichen Themen (Erstgespräch von 30 min oder auf Wunsch 60 min)
- besondere Diskretion und
- gerade dass weder die gesetzliche Krankenkasse noch eine andere Versicherung oder sonst jemand von der Behandlung hier erfährt.
Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?
1. Sofern vorhanden: Krankenkassenkarte, aktuelle Medikationsliste (alle Medikamente, Pflaster, Sprays etc.), etwaige Vorbefunde: (psychiatrische) Arztberichte, Labor (z.B. Schilddrüsenwerte), Bildgebung vom Kopf (Kernspintomographie/MRT, Computertomographie/CT).
2. idealerweise schon ausgefüllt unseren privatärztlichen Behandlungsvertrag, bei 60min Terminen bei Prof. Freudenmann zudem die gesonderte Honorarvereinbarung (beide Formulare sind hier zum Download)
Machen Sie auch ADHS-Diagnostik?
Ja. Bei der Untersuchung erfolgt eine komplette psychiatrische Anamnese und Exploration. Wir besprechen meine diagnostische Einschätzung, welche aber natürlich auch eine andere Diagnose als ein ADHS ergeben kann oder mehrere Diagnosen.
Bringen Sie bitte folgendes mit:
- ein aktuelles Labor mit TSH,
- wenn möglich ein Drogenscreening im Urin (beim Hausarzt oder TÜV auf Ihre Kosten erhältlich), zudem
- Kopien Ihrer Grundschulzeugnisse.
- Wir senden Ihnen zudem mit der Terminbestätigung auf unserer Terminbuchungsplattform einen Fragebogen-Katalog zu, den Sie bitte vorab ausfüllen. Einer davon sollte von einer engen Bezugsperson ausgefüllt werden.
Das erste Gespräch dauert 60 min, weitere 2-4 Termine sind aber die Regel, gerade wenn es um Differentialdiagnosen und eine Behandlung sowie deren Beurteilung geht.
Insofern können wir vorab die Kosten *nicht genau* benennen, alle erbrachten Leistungen werden einzeln nach der GOÄ abgerechnet und in der Rechnung erläutert.
KOSTEN, ABRECHNUNG ETC.
Wie wird die Rechnung gestellt?
Wie in jeder Privatpraxis nach der sog. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Psychotherapeuten (GOP) und zwar mit Hilfe der privatärztlichen Abrechnungsservice PAS Dr. Hammerl in Nördlingen (Ansprechpartner).
Der Aufbau von Arztrechnungen für Privatpatienten und Selbstzahler im allgemeinen wird hier erklärt.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen und werden diese übernommen?
a) Für die fachärztliche Diagnostik und Therapie bei Prof. Freudenmann werden die GOÄ Ziffern 801 und 806 angesetzt; diese sind nicht vorab genehmigungspflichtig.
- Für ein Erstgespräch von 30 min und Verlaufstermine dieser Länge kommen wir i.d.R. auf Kosten von 102 Euro (Steigerung auf den 3,5fachen Satz, mit Begründung), mit einem ausführlichen Facharztbericht i.d.R. auf 128,52 Euro, evtl. plus weitere Kosten für Atteste, Bescheinigungen, Formulare und Medikationspläne etc..
- Die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe ist i.d.R. unproblematisch. Wenn Sie gesetzlich versichert sind. kommen Sie selbst dafür auf (als Selbstzahler). Die Kosten sind dabei gleich.
- Sollten Sie hingegen ein langes Erstgespräch und/oder Verlaufstermine über 60 min wünschen, belaufen sich die Kosten auf 153 Euro ohne weitere Leistungen wie Brief, Attest etc.; dies entspricht einer GOÄ 801 und 806 mit Steigerung auf den 5,25fachen Satz (mit sog. abweichender/gesonderter Honorarvereinbarung), denn derart lange Facharzttermine sind selbst für Privatpatienten in der GOÄ nicht vorgesehen (die lange psychiatrische Behandlung hat dort ein Mindestdauer von gerade einmal 20 min!). Mit einem Facharztbericht kommen wir i.d.R. auf 179,52 Euro, evtl. plus weitere Kosten für Atteste, Bescheinigungen, Formulare, Medikationspläne. Wegen der Steigerung über den 3,5 fachen Satz ist nach der GOÄ eine sog. gesonderte/abweichende Honorarvereinbarung (§2) erforderlich (siehe Downloads). Je nach Ihrem Tarif werden die Kosten dafür voll oder auch nur teilweise erstattet. Sie können diese Option auch als Selbstzahler nutzen.
b) Für die psychologische Psychotherapie setzen wir für Erstgespräche/Probatorik und die Verhaltenstherapie über 60 min die GOÄ Ziffer 870 an (mit Steigerung auf den 3,5fachen Satz), was 153 Euro entspricht. Die ersten 5 sog. probatorischen Sitzungen sind ohne Antrag möglich und werden i.d.R. problemlos erstattet. Alle weiteren Termine werden nur auf Anzeige oder Antrag erstattet. In der Regel beginnen wir mit einer Kurzzeittherapie über 24 h, die meist nur angezeigt werden muss. Wir setzen auch hier die GOÄ-Ziffer 870 (3,5fach, 153 Euro) oder alternativ die seit Sommer 2024 eingeführte Ziffer A812 an (2,3facher Satz, 50 min, Kosten mit einem aktuellen psychischen Befund nach GOP A801 167,58 Euro); hinzu kommen ggf. weitere Leistungen nach GOÄ/GOP bei der Anwendung von Testbatterien, strukturierten Interviews, der biographischen Anamnese, Berichten etc. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung und lassen Sie sich die erstattungsfähigen Leistungen genau benennen (Zahl der Sitzungen pro Jahr, Steigerungsfaktor etc.). Hier ist jeder Tarif in der privaten Krankenversicherung anders. Es kann auch sein, dass z.B. nur ein Teil erstattet wird (z.B. der GOÄ 870 zum 2,3fachen Satz, also 100,56 Euro). Bei manchen Tarifen ist die Erstattung sogar ausgeschlossen (weitere Details unten).
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Kasse die Kosten aus unserer Praxis nicht, Sie können uns aber als Selbstzahler in Anspruch nehmen, zu denselben Bedingungen.
PSYCHIATRISCHE und PSYCHOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNG
Sind Sie Psychiater oder Psychotherapeut?
Beides. Prof. Freudenmann ist approbierter Arzt, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, damit also "Psychiater" und "ärztlicher Psychotherapeut" (im Unterschied zum "Psychologen" oder "psychologischen Psychotherapeuten").
Frau Stremlow und Frau Köber hingegen sind psychologische Psychotherapeutin.
Die Besonderheit ist, dass Sie bei uns eine fachärztliche und psychologisch-psychotherapeutische Therapie aus einer Hand erhalten können (wie sonst nur in einer Tagesklinik oder stationär).
Verschreiben Sie auch Medikamente/Psychopharmaka?
Ja, aber nur wenn dies nötig und sinnvoll ist. Die Anwendung von Medikamenten erfolgt immer nach genauer Aufklärung und gemeinsamer Abwägung. Und wir setzen Medikamente auch ab, wenn sie nicht 'funktionieren', Nebenwirkungen auftreten oder ein Absetzversuch indiziert ist. Teilweise kommen auch pflanzliche Stoffe in Betracht (mit Ausnahme von medizinischem Cannabis).
Die Verordnung erfolgt in unserer Praxis ausschließlich durch Prof. Freudenmann (als Facharzt).
Die psychiatrische Medikation ist übrigens besser als ihr Ruf und in der Wirkung nicht schlechter als viele "internistische" Medikamente (Studie von Leucht et al. Br J Psychiatry 2012).
Können Sie auch "krank schreiben" (=eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen)?
Ja, natürlich! In unserer Facharztpraxis geht dies auch ohne Überweisung vom Hausarzt. Dies gilt nur für Prof. Freudenmann.
Machen Sie auch Psychotherapie und wird diese von den privaten Kassen "übernommen"?
Natürlich, aber hier muss man differenzieren.
Bei jedem Patienten kommen verhaltenstherapeutisch psychotherapeutische Elemente zum Einsatz. Dabei hilft uns, dass wir mehr Zeit haben als in einer "Kassenpraxis". Also bekommt jeder "Psychotherapie".
Bei manchen Patienten arbeiten wir rein psychotherapeutisch, d.h. ohne Medikation und mind. 50 min pro Sitzung. Im Normalfall übernehmen die privaten Krankenversicherungen oder die Beihilfe die Kosten für diese ambulante Psychotherapie.
zur Frage der Kosten-Erstattung der Psychotherapie: s.o.
Machen Sie Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie?
Wir arbeiten nach dem Konzept der kognitiven Verhaltenstherapie (VT), englisch cognitive behavioral therapy (CBT). Die Psychoanalyse oder Tiefenpsychologie hat ein andere Theorie und Praxis.
Auch Psychotherapie hat übrigens Risiken und Nebenwirkungen (Studie von Schermuly-Haupt, Linden & Rush 2018), und sie ist auch nicht immer angezeigt (bei manchen psychischen Störungen oder bestimmten Lebensumständen). Wir besprechen dies immer persönlich und treffen Entscheidungen über die geeigneten Therapieverfahren gemeinsam.